Als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben Sie einen Anspruch auf eine ‚ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung, die das Maß des Notwendigen
nicht überschreitet’ (§ 12 SGB V)!
Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass der Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keinen Anspruch auf eine allumfassende und individuell gewünschte medizinische Versorgung
hat.
Diese, gesetzlich vorgegebene, Begrenzung der Kassenleistungen unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist selbstverständlich nicht minderwertig oder unzureichend, aber sie ist naturgemäß
eingeschränkt.
Ein GKV-Patient hat aus diesen Gründen keinen Anspruch auf Kostenübernahme für bestimmte Leistungen, die nicht Gegenstand des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen sind und wir
Vertragsärzte dürfen diese Leistungen nicht auf Kassenkosten erbringen.
Diese Leistungen entspringen aus dem Bereich der Vorsorgemedizin, der alternativen medizinischen Methoden oder aus dem persönlichen Bereich.
Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Vertretung der niedergelassenen Ärzte wurde ein Katalog dieser ‚Individuellen
Gesundheitsleistungen (IGEL)’ erarbeitet.
In unserer Praxis bieten wir u.a. folgende individuellen Gesundheitsleistungen an:
° Umfassende Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen und Wunschleistungen allein oder zusätzlich zu Kassenleistungen, wie Blutuntersuchungen über den gesetzlich
vorgegebenen Rahmen hinaus, Blutgruppenbestimmung, zusätzliche und ergänzende Gesundheitsuntersuchungen (Herzbelastungstest, General-Check, Männer-Check, Manager-Check und gezielte Checks wie z.B.
Schilddrüsen-Check, Lungen-Check, Sono-Check der Inneren Organe (Ultraschall) und Checks für spezielle Berufsgruppen)
AKTUELL: Den immunologischen Stuhltest zur Früherkennung von Darmkrebs und dessen Vorstufen können Sie jetzt bei uns in der Praxis durchführen lassen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und
sprechen Sie uns an.
° Beratungen/Untersuchungen/Bescheinigungen/Atteste für Schule, Kindergarten, Arbeitgeber, Ämter, Gericht, Polizei, Reiseveranstalter, Versicherungen und
Sportvereine
° Sportmedizinische Untersuchungen (Vorsorge/Tauglichkeit) z.B. für ein Fitness-Studio, einen Sportverein oder Tauchfähigkeitsuntersuchungen
° Reisemedizinische Beratung/Untersuchung und Impfberatung
° Akupunktur und Neuraltherapie
Wenn Sie solche Leistungen einer erweiterten Gesundheits-Fürsorge und –Vorsorge nutzen möchten, sprechen Sie uns bitte an! Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen
beraten, ob und in welchem Umfang, individuelle Gesundheitsleistungen in Ihrem Falle sinnvoll sind und Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag unterbreiten.
Bitte beachten Sie: Die meisten dieser individuellen Zusatzleistungen sind nicht evidenzbasiert. Das heißt, es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis des Nutzens zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung.
Da aber eine individuelle Nachfrage besteht, bieten wir diese Leistungen trotzdem an.
Deshalb ist auch eine Erstattung der anfallenden Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen und die Vergütung muss, nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),
privat erfolgen.